Forderungsmanagement
Das Wort „regresslos“ steht im Zusammenhang mit Forderungsverkäufen. Es bedeutet, dass der Käufer der Forderung bei einem Forderungsausfall seine Ansprüche nicht an den Verkäufer der Forderung richten kann. Im Klartext: Der Käufer trägt das volle Risiko, ohne den Verkäufer dafür heranziehen zu können.
Da Verkäufer einer Forderung die Haftung bei einem Forderungsausfall nicht übernehmen möchten, wird diese sowohl beim Factoring als auch bei der Forfaitierung in der Regel regresslos abgeschlossen. Dies ist beim echten Factoring und bei der echten Forfaitierung der Fall.
Nun gibt es aber auch das unechte Factoring und die unechte Forfaitierung. Hierbei wird die Regresslosigkeit nicht angewandt, da vertraglich geregelt ist, dass der Forderungsverkauf rückabgewickelt werden kann. Das bedeutet: Sofern der Schuldner nicht zahlt, geht die Forderung wieder an den Gläubiger zurück.
In der Praxis wird dieses Verfahren kaum angewandt und ist nur in Branchen sinnvoll, in denen eine niedrige Ausfallquote besteht. Ansonsten ist es üblich, den regresslosen Forderungsverkauf durchzuführen.
Im Grunde handelt es sich bei diesen beiden Finanzierungsformen, bei denen offene Forderungen an Finanzunternehmen verkauft werden, um dasselbe Verfahren. Kleine Unterschiede zeigen sich allerdings in der Abwicklung:
Regresslos wird auch im Zuge von Krediten angewandt. So gibt es Darlehen, bei denen ein Rückgriff auf den Schuldner ebenfalls ausgeschlossen ist. Sofern dieser den Kredit nicht mehr bedienen kann, haftet er nicht mit seinem Vermögen, sondern nur mit dem vom Kredit finanzierten Projekt.