Forderungsmanagement
Im Rahmen einer Pfändung (z.B. Einkommens- oder Kontopfändung) wird neben dem Zahlungsverbot an den Schuldner von einem Drittschuldner die Abgabe einer Drittschuldnererklärung gefordert. Die Drittschuldnererklärung gibt Informationen über die offenen Forderungen, die ein Dritter gegenüber Schuldnern hat. Drittschuldner sind zur Auskunft verpflichtet.
Folgende Auskünfte muss der Drittschuldner geben:
Drittschuldnererklärung nicht eingereicht – was jetzt?
Kommt ein Drittschuldner der Auskunftspflicht nicht nach und reicht die Drittschuldnererklärung zu spät oder gar nicht ein, kann der Gläubiger nach § 840 Abs.2 Satz 2 ZPO Klage gegen den Drittschuldner einreichen und Schadensersatzansprüche geltend machen.