Mit dem Hinweisgebersystem „BKMS“ möchten wir Ihnen einen anonymen und geschützten Meldeweg zur Verfügung stellen, der es Ihnen öffnungszeitenunabhängig ermöglicht, auf mögliche Compliance-Verstöße in der Lowell namentlich oder anonym hinzuweisen.
Sollten Sie Verhaltensweisen beobachten, die nach allgemeinem Verständnis einen Verstoß gegen Regelungen oder Gesetze beinhalten, möchten wir Sie ausdrücklich dazu auffordern, diese Verhaltensweisen umgehend über das Hinweisgebersystem zu melden.
Ein Verstoß liegt vor, wenn die Interessen der Lowell beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um finanzielle Interessen geht oder solche, die den Ruf des Unternehmens negativ beeinträchtigen können. Typische Beispiele, bei denen grundsätzlich die Kriterien für den Verstoß vorliegen, sind:
- Straftaten, insbesondere Wirtschafts-, Korruptions-, Steuer- und Umweltstraftaten,
- Verstöße gegen kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften,
- Verstöße gegen Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Verstöße gegen Datenschutzrecht,
- Verstöße von Beschäftigten ab Oberem Management-Kreis.
Wir weisen darauf hin, dass der Zweck des Hinweisgebersystems nicht ist, Alltagskonflikte am Arbeitsplatz zu lösen oder sich um Personalangelegenheiten, Arbeitsfehler etc. zu kümmern, die keinen Regelverstoß beinhalten.
Uns ist es wichtig an dieser Stelle hervorzuheben, dass die Lowell Gruppe integres und verantwortliches Handeln seiner Mitarbeiter und Geschäftspartner besonders unterstützt und jegliche Hinweise absolut vertraulich behandelt.
Mit diesem Link gelangen Sie zu dem Hinweisgebersystem: https://www.bkms-system.com/lowell