Forderungsmanagement

Einzugsermächtigung

Mit einer Einzugsermächtigung darf ein Zahlungsempfänger die offene Forderung beim Zahlungspflichtigen einmalig oder mehrmalig vom Konto abbuchen. Im Debitorenmanagement gehört die Einzugsermächtigung wie der Abbuchungsauftrag zum sogenannten Lastschriftverfahren.

Wie funktioniert eine Einzugsermächtigung?

Viele nutzen die Einzugsermächtigung bei kostenpflichtigen Mitgliedschaften (z. B. ADAC, Fitnessstudio etc.) oder bei sich wiederholenden Zahlungen (z. B. monatliche Stromkosten). Der Vorteil: Die offene Forderung wird automatisch vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) eingezogen. Anders als bei einer Überweisung muss der Zahlungspflichtige (Konsument) das Geld nicht selbstständig überweisen.

Die Einzugsermächtigung wird schriftlich erteilt und kann vom Kontoinhaber widerrufen werden – bei unberechtigten Belastungen des Kontos ist das sogar ohne Angabe von Gründen bei der Bank möglich. Auch das zuständige Kreditinstitut kann die Einlösung der offenen Forderung verweigern, etwa bei mangelnder Kontodeckung. Eine Einzugsermächtigung erlaubt zudem keine Teileinlösung.

 

Kann eine Einzugsermächtigung das Ausfallrisiko reduzieren?

Eine schlechte Zahlungsmoral von Kunden ist ein häufiger Grund für finanzielle Engpässe in Unternehmen. Die Einzugsermächtigung als bevorzugte Zahlungsmethode kann das Risiko von Zahlungsverzug und Zahlungsausfall reduzieren. Im Gegensatz zur Rechnung, die gerne vom Kunden ein paar Tage länger liegengelassen wird, können Unternehmen dank Einzugsermächtigung die Forderungen selbst einfordern/abbuchen.

Alternative Zahlungsmethoden zur Reduzierung von Zahlungsausfällen sind Payment Provider (z. B. PayPal) sowie Giropay, Sofortüberweisung oder Vorkasse.