Forderungsmanagement
Die Pauschalwertberichtigung vereinfacht es, eine Jahresbilanz zu erstellen. Konkret wird dabei das Ausfallrisiko von Forderungen berücksichtigt. Sie gibt ein realistisches Bild über das Umlaufvermögen und die Forderungen eines Unternehmens.
Für Unternehmen ist die Pauschalwertberichtigung (PWB) im Forderungsmanagement unerlässlich, da erfahrungsgemäß nicht alle offenen Forderungen bezahlt werden. Mithilfe von Zahlen und Erfahrungswerten aus den letzten drei bis fünf Geschäftsjahren lässt sich ein Pauschalsatz berechnen, der die Jahresbilanz realistisch darstellt.
Anders als bei der einfachen Wertberichtigung (EWB), bei der einzelnen Kunden gegenüber einzelne Forderungen in Bezug auf das Ausfallrisiko bewertet werden, fasst die Pauschalwertberichtigung mehrere Kunden und Forderungen zusammen und berichtigt den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer mit einem Pauschalsatz.
Für Pauschalwertberichtigungen gelten wichtige Grundregeln:
Abgezogen werden müssen:
Rechenbeispiel Pauschalwertberichtigung:
Die bestehenden Forderungen des Unternehmens XY betragen zum Geschäftsjahresende 100.000 € brutto, darunter sind einzelwertberechtigte Forderungen von 20.000 €. Mit Blick auf die vergangenen Jahresbilanzen der letzten drei Jahre rechnet das Unternehmen mit einem Ausfall der restlichen Forderungen von drei Prozent.
100.000 € brutto Gesamtforderungen
abzüglich Forderungen aus Einzelwertberichtigungen (20.000 €)
= 80.000 € brutto Forderungen zur Pauschalwertberichtigung
abzüglich 19 % Umsatzsteuer (12.773,11 €)
= 67.226,89 € netto pauschal wertberechtigte Forderungen
abzüglich 3 % Pauschalwertberichtigung (2.016,81 €)
= 65.210,08 € netto pauschal wertberichtigte Forderungen