Forderungsmanagement
Ein Mahnprozess ist ein Verfahren, um Kunden auf fällige Forderungen hinzuweisen und diese anzumahnen. Wie ein Mahnprozess auszusehen hat, ist dabei nicht gesetzlich geregelt. Wichtig ist allerdings, überhaupt Mahnungen auszusprechen, um den Kunden auf ausstehende Beträge hinzuweisen. In vielen Fällen genügen Mahnungen, um den Kunden zum Zahlen zu bewegen. Klappt dies nicht, steht jedem der Gang zum Gericht oder zum Inkassounternehmen offen.
Ob man einem Kunden eine Mahnung schickt, hängt auch immer vom Kunden selbst und vom Verhältnis zu diesem ab. Langjährige Kunden, die scheinbar eine Rechnung vergessen haben, sollten dabei anders behandelt werden wie Kunden, die vielleicht schon öfter mit den Zahlungen auf sich haben warten lassen. Der ideale Mahnprozess kann also nicht pauschalisiert werden. Trotzdem einige Tipps für einen erfolgreichen Mahnprozess:
Wie die zeitlichen Abstände aussehen sollten, bleibt jedem selbst überlassen. Empfohlen wird, die Zahlungserinnerung zehn bis 14 Tage nach Fälligkeit zu senden, die erste Mahnung 20 bis 30 Tage danach. Die zweite Mahnung folgt 40 bis 50 Tage danach und – sofern es zu einer dritten Mahnung kommen sollte –folgt diese 60 Tage nach Fälligkeit. Danach folgen, 80 Tage nach Fälligkeit, die Weitergabe an ein Inkassounternehmen oder die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wer sein Geld schneller benötigt, weil es sich beispielsweise um große Summen handelt, wählt entsprechend kürzere Zeiträume aus.