Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, welches eine Lieferung oder Leistung erbracht hat und dafür eine Gegenleistung oder Bezahlung beansprucht.
Die Wurzel des Wortes Gläubiger ist das lateinische Verb „credere“, zu Deutsch: glauben. Hiervon leitet sich der italienische Ausdruck „creditore“ ab, welcher auch als Basis des heute gängigen Kreditbegriffs dient. Die Lehnübersetzung des Begriffs führte zur deutschen Bezeichnung Gläubiger, auch Kreditor. Davon abzugrenzen ist das identische Wort in einem religiösen Kontext, also im Sinne von „gläubiger Mensch“.
Das Wort Gläubiger ist ein rechtlicher Begriff. Im Schuldrecht kann ein Gläubiger von einem Schuldner im Rahmen eines Schuldverhältnisses einen Anspruch geltend machen. Kommt es zur Zwangsvollstreckung, so ist der Gläubiger derjenige, der aus dem Vollstreckungstitel seine Außenstände einfordert. In einem Insolvenzverfahren organisieren sich die Gläubiger gemeinsam in der sogenannten Gläubigerversammlung, um ihre Interessen gleichberechtigt durchzusetzen.
Das häufigste Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner ergibt sich aus einem vorherigen Vertrag, zum Beispiel bei einem Warenkauf. Kauft zum Beispiel eine Privatperson Ware von einem Händler, zahlt diese aber erst später, so wird der Händler durch einen Kaufvertrag zum Gläubiger. Oft bleibt die Ware daher bis zur Bezahlung Eigentum des Händlers, auch wenn sie sich bereits im Besitz des Schuldners befindet.
Eine weitere Form ist das gesetzliche Schuldverhältnis. Hierfür ist kein Vertrag notwendig, sondern es ergibt sich aus den Gesetzen. So wird das Opfer einer Körperverletzung automatisch zum Gläubiger für den Schadensausgleich, den der Täter bei rechtskräftiger Verurteilung schuldig wird.