Forderungsmanagement
Forderungsverkauf meint alle Formen des Verkaufs einer bestehenden Forderung. Der bisherige Gläubiger erhöht auf diese Weise seine Liquidität, da der neue Gläubiger über einen Kaufvertrag die ausstehende Geldsumme (abzüglich einer Gebühr) begleicht.
Der bisherige Gläubiger gibt durch den Verkauf der Forderung alle damit verbundenen Risiken ab. Das bedeutet, dass der neue Gläubiger allein das Ausfallrisiko trägt. Es wird für den bisherigen Gläubiger unerheblich, ob die Schulden begleicht werden können. Außerdem wird die Liquidität des ersten Gläubigers gesichert.
Die Begriffe sollten auf keinen Fall synonym verwendet werden. Beim Forderungsverkauf wird ein Kaufvertrag aufgesetzt, der den Vorschriften des Rechtskaufs (§ 453 BGB) entspricht. Durch das Abtreten der Forderung erhält der bisherige Gläubiger sofort den vereinbarten Preis.
Die Forderungsabtretung ist kein Verkauf der Forderung. Sie ist eine formfreie Abtretung der bestehenden Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) an den neuen Gläubiger (Zessionar). Inhaltlich bleibt die Forderung unverändert. Anders als beim Forderungsverkauf wird kein Kaufvertrag geschlossen, da die Zession (Schuldenabtretung an Dritte) ein anderes Ziel verfolgt. Sie kann beispielsweise als Sicherungszession dazu gedacht sein, kurzfristige Bankkredite zu ermöglichen.
Im Wirtschaftsleben sind Forderungsverkäufe für diese Bereiche wichtig:
1. Inkassogeschäfte
2. im Rahmen eines Factorings
3. Forfaitierung (Ankauf von Forderungen ohne Möglichkeit auf Rückgriff)
Bei Inkassogeschäften kann sich der Gläubiger so von nachteiligen Forderungen trennen. Innerhalb des Kaufvertrages wird ein festzulegender Risikoabschlag erhoben.
Wird die Forderung an eine Factoringgesellschaft verkauft, findet der Verkauf über mehrere Monate statt. Im Factoringvertrag werden Laufzeit, Factoringgebühr und Zinsbeträge für die bereitgestellte Liquidität festgelegt. Der Forderungsverkauf bei der Forfaitierung dem des Factorings ähnlich, basiert jedoch auf Einzelvereinbarungen.