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Mit Treuhandinkasso können Unternehmen auch Kleinbeträge beim Schuldner einfordern, ohne dass der Kostenaufwand zu groß ist.
Nicht immer handelt es sich bei offenen Forderungen um Beträge im vier- oder fünfstelligen Bereich – auch Kleinbeträge von wenigen Euro sind Zahlungsausfälle in Unternehmen. Wenn säumige Kunden geringe Rechnungsbeträge nicht bezahlen, wählen viele Unternehmen den für sie vermeintlich einfachen und kostengünstigen Weg: die Kleinstbeträge ausbuchen! Mithilfe von Treuhandinkasso können Unternehmen jedoch auch Kleinbeträge bei Schuldnern einfordern, anstatt auf die Forderungen zu verzichten.
Das Wichtigste in Kürze:
● Die Zahlungsmoral von säumigen Kunden bei Kleinbeträgen lässt oftmals zu wünschen übrig, sodass kleinere Forderungen wie Versandkosten oder Mahngebühren zu häufig nicht bezahlt werden.
● Viele Unternehmen verzichten aufgrund von Zeit- und Kostenaufwand auf Kleinbeträge und buchen die offenen Forderungen aus – summiert sich die Anzahl, drohen Liquiditätsengpässe.
● Das Treuhandinkasso lohnt sich für die Einforderung von Kleinbeträgen in jedem Unternehmen, zudem hat das Beauftragen eines externen Inkassounternehmens weitere Vorteile.
Viele Unternehmen nehmen Zahlungsausfälle bei Kleinstbeträgen hin, da der Zeit- und Kostenaufwand für das Eintreiben vermeintlich zu hoch ist. Ein großer Irrglaube und Fehler!
Ein einzelner Kleinstbetrag macht sich nicht wirklich in der Bilanz bemerkbar. Wenn Unternehmen aber bei jedem geringen Betrag so denken und Kleinstbeträge ausbuchen, kann das auf Dauer eine ernsthafte Lücke in die Bilanz reißen. Denn auch eine hohe Anzahl an Kleinbeträgen führt zu Liquiditätsengpässen.
Es mag auf den ersten Blick vielleicht nicht danach aussehen, als ob sich das Einfordern von Kleinstbeträgen für Unternehmen lohnt. Die einzelnen Prozesse im Accounting sind zeitaufwendig und erfordern zusätzliches Personal. Doch ein erfolgreiches Unternehmen plant mit allen Forderungen, zudem sprechen die nachfolgenden Gründe für ein professionelles Forderungsmanagement und somit für das Einfordern von Kleinbeträgen:
Forderung ist Forderung
„Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert“ ist ein Sprichwort aus Zeiten vor der Euro-Einführung. Und ja, Forderung ist Forderung – völlig egal, wie hoch der offene Rechnungsbetrag ist. Zumal jeder Mensch Kleinbeträge anders definiert, für den einen sind 10 Euro viel Geld, für den anderen handelt es sich dabei um „Peanuts“.
Vorbildliches Handeln
Unternehmen sollten vorbildlich agieren und jeden Kunden gleich behandeln. Wenn sie häufiger auf Mahn- oder Bearbeitungsgebühren verzichten und die Kleinbeträge ausbuchen, ist das nicht konsequent und kann ihrem Image schaden. Prinzipiell ist es wichtig, dass Firmen vom Schuldner verursachte Forderungen egal in welcher Höhe einfordern, und zwar immer!
Vorweg: Unternehmen können bei Kleinbeträgen einen externen Inkassodienstleister beauftragen, der die offenen Forderungen beim Schuldner beitreibt. Eine Mindestforderungshöhe gibt es nicht und die Chancen auf erfolgreiche Geltendmachung des Rechnungsbetrages sind hoch. Zusätzliche Vorteile für das Treuhandinkasso bei Einforderung von Kleinstbeträgen sind:
Geringer Kostenaufwand
Viele Inkassodienstleister verlangen keine Kosten für die Beauftragung zum Einfordern von Kleinbeträgen, bei einigen Anbietern wird aber eine Mitgliedschaft vorausgesetzt. Wird eine Forderung eingeholt, sind in der Regel geringe Gebühren, angepasst an die Hauptforderung, fällig. Bei Nichterfolg gibt es oftmals festgelegte Pauschalbeträge. Diese Kosten können Unternehmen vom Schuldner zurückverlangen!
Hohe Erfolgschancen
Das Einholen von offenen Forderungen mithilfe eines professionellen Inkassodienstleisters bringt säumige Kunden dazu, auch Kleinstbeträge zu begleichen. Denn der Schuldner sollte wissen, dass sich für einen ein- oder zweistelligen Betrag kein Streit vor Gericht lohnt. Wenn es doch zum Mahnverfahren kommt, ist ein Widerspruch seitens des Schuldners bei Kleinbeträgen eher selten und es kommt zur Vollstreckung.
Forderungen bleiben in Besitz
Beim Treuhandinkasso bleiben Unternehmen anders als beim Forderungsverkauf, auch Factoring genannt, weiterhin Eigentümer der Forderungen und somit auch Besitzer der Daten. Das bedeutet, dass sie die Eintreibung der Kleinbeträge zwar an einen externen Inkassodienstleister übergeben, aber trotzdem Einfluss auf den Umgang mit den Forderungen und den Schuldnern haben. Durch das Mitspracherecht können Firmen die Kundenbeziehung erhalten.
Optimiertes Accounting
Das Eintreiben offener Forderungen unterliegt verschiedenen, teils aufwendigen Arbeitsprozessen – das gilt auch für Kleinbeträge. Mit Übergabe der Forderungsbearbeitung an ein externes Inkassounternehmen verschlanken Unternehmen die Prozesse im Forderungsmanagement, was zu einer Ressourcenersparnis führt. Folglich haben sie mehr Zeit, Geld und Personal für andere Aufgaben.
Das Treuhandinkasso bietet sich an, um offene Kleinstbeträge beim Schuldner einzufordern, anstatt aus Kosten- oder Zeitgründen auf die Forderungen zu verzichten. Für die Geltendmachung der Kleinbeträge gibt es drei Möglichkeiten im Treuhandinkasso:
Wenn Unternehmen kleinere offene Forderungen immer ausbuchen, summieren sich die offenen Rechnungen und reißen ein finanzielles Loch in die Kasse. Das Treuhandinkasso ist ideal, um Kleinbeträge einzufordern. Zusätzlich können Firmen mit der Beauftragung eines externen Inkassodienstleisters die Prozesse im Forderungsmanagement optimieren.
Wir von Lowell gehören seit vielen Jahren zu den erfahrenen Inkassodienstleistern in der DACH-Region und darüber hinaus. Unser kompetentes Team aus Experten unterstützt Sie bei der Gestaltung eines effektiven Forderungsmanagements, das Ihren individuellen Bedürfnissen nachkommt. Ob Forderungsverkauf oder Treuhandinkasso – als zuverlässiger Partner helfen wir Ihnen, Kleinbeträge und große offene Forderungen einzuholen.
Individuelle Anfrage
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Quellen
https://paywise.org/news/kleinbetraege-einziehen-lassen/
https://eurosolvent.de/lohnt-sich-ein-inkassodienst-fuer-kleinstbetraege/#
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