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6. MaRisk-Novelle stellt neue Anforderungen an Finanzinstitute

Die Änderungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement in den Bereichen Risk Management und Outsourcing sind eine umsetzbare Herausforderung für Finanzinstitute.

MaRisk-Novelle 2021: Neue Anforderungen an Banken und Finanzinstitute  

Im Oktober 2020 stellte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) den Entwurf zur 6. MaRisk-Novelle vor. Mit den Änderungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement sollen die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in die nationalen Regelungen übernommen werden. Die erweiterten Anforderungen an das Risiko- und Notfallmanagement sowie die verschärften Regeln bei Auslagerungen stellen Banken und Finanzinstitute vor neue Herausforderungen und sorgen entsprechend für Handlungsbedarf. Wie die Änderungen der MaRisk-Novelle 2021 aussehen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Erweiterte Anforderungen an das Risikomanagement

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der 6. MaRisk-Novelle bezieht sich auf das Risikomanagement und den Umgang mit notleidenden und gestundeten Krediten (NPL-Guidelines). Banken und Finanzinstitute mit einer NPL-Quote von 5 % oder mehr und mit einem hohen Bestand an Risikopositionen müssen eine Strategie für notleidende und gestundete Kredite (zum Beispiel Kredite mit Schuldnerverzug oder widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen) entwickeln. Das Ziel ist eine zeitlich festgelegte Reduzierung der Risikokredite über einen realistischen Zeitraum sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fortschritts durch Key Performance Indicators (KPI).

Wichtige Änderungen gibt es auch bei den Anforderungen an das Risikocontrolling: Die möglichen Risiken und die Umsetzung des Strategieplans zum Abbau notleidender und gestundeter Kredite sind künftig durch die unabhängige Risikocontrolling-Funktion zu überwachen. Zusätzlich müssen Institute mit hoher NPL-Quote eine spezialisierte Abwicklungseinheit installieren und Richtlinien erstellen, in denen die Dokumentation und Überprüfung sowie die Forbearance-Maßnahmen festgehalten werden. Zur Einstufung von notleidenden oder nicht-notleidenden Krediten sind darüber hinaus entsprechende Kriterien zu definieren. 

Für die kurzfristige Reduzierung des NPL-Bestands gibt es die Möglichkeit des Forderungsankaufs durch Lowell. Zudem sorgt ein professionelles Risikomanagement für den richtigen Umgang mit notleidenden und gestundeten Krediten, wodurch sich das Ausfallrisiko verringert. 
 

Verschärfte Regeln bei Auslagerungsprozessen  

Die neuen Anforderungen an das Outsourcing der MaRisk-Novelle 2021 sind deutlich umfangreicher und beziehen sich auf den gesamten Auslagerungszyklus. Outsourcing ist erlaubt, wenn der Auslagerungsdienstleister über die nötigen Genehmigungen und Lizenzen verfügt. Weiterhin gilt, dass leitende Aufgaben der Geschäftsführung nicht ausgelagert werden dürfen. Das Outsourcen von Funktionen in den Bereichen Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision ist nun auf Schwesterinstitute innerhalb der Unternehmensgruppe erlaubt – das vollständige Outsource dieser Funktion ist allerdings nur in kleinen Instituten möglich.

Bei wesentlichen Auslagerungen sind neben den Mindestbestandteilen (u. a. Vertragslaufzeit, geltendes Recht, Leistungsziele und Notfallkonzept) auch die Zugriffsrechte sowie der Verhaltenskodex (Code of Conduct) im Auslagerungsvertrag festzuhalten. Für die zentrale Steuerung und Überwachung der Prozesse müssen mittlere bis große Institute einen internen Auslagerungsbeauftragten bestimmen sowie ein Auslagerungsregister mit sämtlichen Inhalten zu den jeweiligen Auslagerungsvereinbarungen anlegen. Das zentrale und an das Institut angepasste Auslagerungsmanagement dient als Unterstützung für den Auslagerungsbeauftragten. 

Die Vorgaben der Risikoanalyse wurden dahingehend erweitert, dass Risiken bei Auslagerungen ausreichend bewertet und Szenarioanalysen im Vorfeld durchgeführt werden müssen. Die 6. MaRisk-Novelle schafft mit dem zentralen Auslagerungsmanagement eine Entlastung auf Gruppen- bzw. Verbundebene.

Hochprofessionelle, externe Dienstleister wie die Lowell Group unterstützen Finanzinstitute dabei, der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.
 

Neuerungen auch im Notfallmanagement

Die 6. MaRisk-Novelle beinhaltet auch neue Anforderungen an das Notfallmanagement: Banken und Finanzinstitute müssen die Ziele für das Notfallmanagement festhalten, vorzeitige Risikoanalysen für Notfälle in zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen durchführen und ein Notfallkonzept erstellen. Zur Identifizierung von Notfällen ist das Erstellen von ausführlichen Auswirkungs- und Risikoanalysen (Business Impact und Risk Impact Analysen) erforderlich. Diesbezüglich müssen Informationen wie Art, Größe und Zeitpunkt des Schadens in die Auswirkungsanalyse mit einbezogen werden. Die Risikoanalyse erkennt und bewertet Daten zu möglichen Risken, die sich auf den Zeitpunkt des Schadens auswirken können. 

Das Expertenteam in der Lowell Group steht Ihnen mit einer fachbereichsübergreifenden Beratung zur Seite und erstellt Ihnen individuelle und nachhaltige Lösungen in den Bereichen Risk & Compliance, Legal, IT-Security, Datenschutz sowie Notfallmanagement.

Dazu sagt Lowells Chief Risk Officer: „Regulatorik nicht zu erfüllen, sondern bestmöglich zu antizipieren, ist unser klarer Anspruch bei Lowell, um weiterhin den besten Service für unsere Kunden zu erbringen.“
 

Fazit: Anforderungen der 6. MaRisk-Novelle ist eine Chance für Finanzinstitute  

Kein Zweifel: Durch die Änderungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement entsteht Handlungsbedarf bei Finanzinstituten. Doch gerade die Schwerpunktthemen der 6. MaRisk-Novelle in den Bereichen Risk Management und Outsourcing erweisen sich als große Chance für Banken und Finanzinstitute. Mithilfe von Maßnahmen wie Forderungsankauf und Auslagerungen von Prozessen an einen externen Dienstleister wie Lowell können Banken und Finanzinstitute so von einer maßgeblichen Zeit- und Kostenersparnis profitieren. Neben einer Steigerung der Effizienz wird auch das Ausfallrisiko minimiert.

Unser Whitepaper zur 6. MaRisk-Novelle informiert Sie ausführlich über die erweiterten Anforderungen an das Risikomanagement. Wir von Lowell sind seit vielen Jahren Experte im Forderungsmanagement und unterstützen Sie gerne bei der professionellen Umsetzung der neuen Anforderungen der MaRisk-Novelle 2021.