Treuhandinkasso

Treuhandinkasso

Werden Forderungen im Auftrag des Gläubigers von einem Inkassounternehmen eingetrieben, spricht man von Treuhandinkasso. Das Inkassounternehmen ist somit der Dienstleister, der statt des Gläubigers die Forderung beim Schuldner eintreibt. Gleichzeitig bleibt er der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung.

Treuhandinkasso oder Forderungsverkauf?

Forderungen können sowohl durch einen Forderungsverkauf an ein Unternehmen weitergegeben, alternativ durch ein Treuhandinkasso eingetrieben werden. Für das Treuhandinkasso spricht, dass der Gläubiger zusammen mit dem Inkassounternehmen die Art und Weise der Eintreibung besprechen kann, somit also immer Herr des Verfahrens ist. Ein weiterer Vorteil: Die Forderung wird – bei Einbeziehung – meist komplett an den Gläubiger gezahlt, abzüglich einer geringen Provision für das Inkassounternehmen. Beim Factoring oder bei der Forfaitierung muss mit erheblich höheren Abschlägen gerechnet werden. Nachteil des Treuhandinkassos ist, dass – sofern der Schuldner nicht zahlen kann – der Gläubiger auf seiner Forderung sitzen bleibt. Beim Forderungsverkauf erhält er dagegen zumindest einen Teilbetrag.

 

Die Möglichkeiten eines Treuhandinkassos

In der Theorie hört es sich einfach an: Inkassounternehmen beauftragen, das die Forderungen eintreibt. In der Praxis ist das aber nicht immer so leicht. Daher gibt es für ein Treuhandinkasso drei Möglichkeiten:

  1. Vorgerichtliches Inkassoverfahren: Um ausstehende Forderungen einzutreiben, wird sich das Inkassounternehmen direkt an den Schuldner wenden, um außergerichtlich eine Zahlung der Schulden zu erwirken.
  2. Gerichtliches Inkassoverfahren: Sofern das vorgerichtliche Inkassoverfahren keinen Erfolg hat, werden die Forderungen gerichtlich geltend gemacht. Kommt es zu einem Schuldtitel, muss der Schuldner die Forderungen begleichen.
  3. Nachgerichtliches Inkasso: Ist eine Begleichung der Forderungen durch den Schuldner auch nach einem Schuldspruch nicht möglich, kann das Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung veranlassen. Dies geschieht in der Regel durch Pfändungen oder einen Gerichtsvollzieher.