Liquidität
Beim offenen Factoring wird der Konsument (Schuldner) über die Forderungsabtretung informiert. Er weiß also, dass er den noch offenen Betrag nicht an den Gläubiger zu zahlen hat, sondern an den sogenannten Factor. Das Gegenteil zum offenen Factoring nennt man stilles Factoring.
Entscheidet sich der Gläubiger für das offene Factoring, also dafür, seine Forderungen von einem Factoring-Unternehmen eintreiben zu lassen, hat er das dem Schuldner anzuzeigen. Einmalig erhält der Konsument ein sogenanntes Notifikationsschreiben. Gleichzeitig befindet sich auf der Rechnung nicht mehr die Bankverbindung des Gläubigers, sondern die der Factoring-Gesellschaft. Zudem trägt die Rechnung den folgenden Hinweis: „Mit schuldbefreiender Wirkung ist ausschließlich an den Factor zu zahlen“.
Haben sich in der Vergangenheit aufgrund dieser Hinweise viele Unternehmen noch gescheut, offenes Factoring durchzuführen, ist das mittlerweile anders. Factoring ist in der heutigen Zeit eine gängige und etablierte Finanzierungsform geworden. Wer dennoch Bedenken hat, kann auf das stille Factoring zurückgreifen. Hierbei wird der Konsument nicht über den Verkauf der Forderung informiert.
Offenes Factoring kann nur dann durchgeführt werden, wenn zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner kein Abtretungsverbot vereinbart wurde. Für Factoring-Unternehmen bietet das offene Factoring entscheidende Vorteile: