Liquidität

Echtes Factoring

Durch den Verkauf von Forderungen von Geschäfts- und Privatkunden sichern sich Unternehmen ihre Zahlungsfähigkeit. Ein echtes Factoring trifft zu, wenn der sogenannte Factor, zum Beispiel das Inkassounternehmen, beim Ankauf von offenen Forderungen das Ausfallrisiko übernimmt.

Was ist echtes Factoring?

Im Factoring (Forderungsverkauf) gibt es verschiedene Sonderformen. Dazu gehören unter anderem stilles Factoring, B2C-Factoring, Inhouse-Factoring oder Fälligkeits-Factoring – entscheidend ist jedoch, ob es sich um echtes oder unechtes Factoring handelt. 

In Deutschland wird größtenteils echtes Factoring (Non-Recourse Factoring) angewandt, bei dem der Factor (Inkassounternehmen oder Factoring-Dienstleister) das Ausfallrisiko von Forderungen trägt. Ein unechtes Factoring (Recourse Factoring) erlaubt dem Käufer die Rückabwicklung des Forderungsverkaufs, etwa wenn der Schuldner (Debitor) nicht bezahlt oder ausfällt.

Ein echtes Factoring verbessert also die Firmenliquidität, da der Factor das volle Ausfallrisiko übernimmt. Dafür zahlt das Unternehmen eine Gebühr an den Käufer.

 

Was sind die Voraussetzungen für Factoring?

Für den Verkauf von offenen Forderungen sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen für die offenen Forderungen müssen vollständig erbracht sein.
  • Der Käufer, in diesem Fall auch der Schuldner, hat kein Anrecht auf Beanstandungen und Nachbesserungen.
  • Die Forderung darf nicht abgetreten sein (Forderungszession).

Factoring lohnt sich für Unternehmen:

  • mit einem Jahresumsatz ab 1 Million €
  • in der Produktions-, Handels- oder und Dienstleisterbranche
  • mit Rechnungen mit Zahlungszielen von maximal 90 Tagen
  • mit Rechnungsbeträgen von durchschnittlich 500,00 €

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