Das P-Konto — wie es vor Kontopfändung schützt

Erfahren Sie, wie ein Pfändungsschutzkonto oder P-Konto Teile des Guthabens vor Zugriff durch Gläubiger schützen kann. Mehr dazu im Lowell Blog.

Schulden stellen für viele Menschen in Deutschland ein ernstes Problem dar. Drängen Gläubiger auf offene Forderungen, kann es schnell zu einer Kontopfändung kommen. Dies führt dazu, dass das Kontoguthabens nicht mehr frei verfügbar ist –eine potenziell existenzbedrohende Lage.

Doch es gibt einen Ausweg: das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Es schützt einen Teil des Kontoguthabens vor dem Zugriff durch Gläubiger. So bleibt ausreichend Geld für die täglichen Lebenshaltungskosten verfügbar.

In diesem Artikel erklären wir, was das P-Konto ist, welche Vorteile es bietet und wie man es einrichten kann.

Was ist ein P-Konto?

Das P-Konto ist ein spezielles Girokonto, das vor Kontopfändungen geschützt ist. Anders als bei einem normalen Girokonto kann bei einer Pfändung nicht das gesamte Guthaben zur Begleichung von Forderungen der Gläubiger herangezogen werden.

Stattdessen gilt auf dem P-Konto ein sogenannter Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass immer ein bestimmter Betrag auf dem Konto verbleibt, über den der Kontoinhaber trotz Pfändung verfügen kann. Dieser Betrag soll die Lebenshaltungskosten sichern.

2010 wurde das P-Konto in Deutschland eingeführt, um überschuldete Menschen vor dem finanziellen Ruin zu schützen. Seitdem wurde es immer weiter verbessert, um Schuldnern zu helfen.

Welche Vorteile bietet das P-Konto?

Prinzipiell hat es zwei wesentliche Vorteile:

  • Schutz eines Basisfreibetrags: Auf jedem P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag von derzeit 1.500 Euro im Monat vor Pfändungen geschützt. Selbst bei einer Kontopfändung verbleibt dieser Sockelbetrag auf dem Konto frei verfügbar.
  • Möglichkeit der Freibetragserhöhung: Wenn der Kontoinhaber Unterhaltspflichten hat oder Sozialleistungen über dem Sockelbetrag bezieht, kann eine Erhöhung des Freibetrags beantragt werden. So wird sichergestellt, dass genug Geld für den Lebensunterhalt der Familie bleibt.

Das Konto ermöglicht Schuldnern also, trotz einer Kontopfändung, weiter am Wirtschaftsleben teilzuhaben. Miete, Lebensmittel und andere regelmäßige Ausgaben können weiterhin gedeckt werden. Eine soziale Teilhabe bleibt gewährleistet.

Wer kann ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?

Prinzipiell kann jeder ein Pfändungsschutzkonto eröffnen, der bereits ein Girokonto bei einer Bank in Deutschland besitzt. Dabei gibt es nur drei Voraussetzungen:

  • Es muss sich um eine natürliche Person handeln, also einen Verbraucher. Firmenkonten können nicht als P-Konto geführt werden.
  • Das Konto muss auf den Namen einer Einzelperson lauten. Auch Paar- oder Gemeinschaftskonten können nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
  • Die natürliche Person darf noch kein P-Konto unterhalten.

Sie können also einfach zur Bank gehen und die Umwandlung des bestehenden Kontos beantragen. Die Bank ist verpflichtet, dies innerhalb von vier Wochen umzusetzen.

Wie funktioniert die Umwandlung?

Die Umwandlung eines normalen Girokontos ist denkbar einfach:

  • Schriftlicher Antrag: Bei der eigenen Bank muss schriftlich die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto beantragt werden.
  • Bearbeitungszeit: Laut Gesetz muss die Bank den Antrag binnen vier Geschäftstagen bearbeiten.
  • Kostenlose Umwandlung: Für die Kunden fallen dabei keine Kosten an. Die Umwandlung muss kostenlos erfolgen.

Sollte bereits eine Kontopfändung vorliegen, greift der Schutz des Kontos rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändung, sofern der Antrag innerhalb von vier Wochen gestellt wird.

Welche Nachteile gibt es beim P-Konto?

Kurz gesagt: es hat, wenn das Konto gepfändet wurde, kaum Nachteile. So fällt u.a. Dispokredite weg, da das Konto nicht überzogen werden darf. Aber das sollte für überschuldete Kunden ohnehin keine Rolle spielen.

Es überwiegen ganz klar die Vorteile dieses Kontomodells, das Menschen in schwierigen finanziellen Situationen eine gewisse Sicherheit bietet.

Wie hoch ist der geschützte P-Konto Freibetrag?

Auf jedem P-Konto gibt es einen pfändungsfreien Grundfreibetrag von aktuell 1.500 Euro (Stand 2024). Über diese Summe kann der Kontoinhaber pro Monat trotz Pfändung frei verfügen.

Bei Unterhaltspflichten oder wenn Sozialleistungen über dem Grundfreibetrag auf das Konto fließen, kann eine Erhöhung des Freibetrags beantragt werden:

  • 561,43 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person
  • 312,78 Euro für jede weitere unterhaltspflichtige Person

Auch Kindergeld oder einmalige Hilfszahlungen können den geschützten Betrag erhöhen.

In besonderen Fällen ist auf Antrag sogar ein individueller Pfändungsfreibetrag möglich, wenn die gesetzlichen Freibeträge nicht ausreichen und entsprechende Nachweis vorgelegt werden können.

Wann empfiehlt sich die Einrichtung eines P-Kontos?

Ob die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto sinnvoll ist, sollte man anhand der eigenen Situation genau prüfen. Hier einige typische Szenarien:

Bei einer Kontopfändung

Wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt oder konkret droht, ist die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto auf jeden Fall ratsam. Nur so kann der Grundfreibetrag geschützt werden.

Wann reicht ein normales Girokonto?

Selbst wenn Schulden oder offene Forderungen bestehen, ist die Umwandlung nicht zwingend erforderlich.

Beispiele:

  • Geringe Verschuldung: Bei kleinen oder gut überschaubaren Schulden kann auch am normalen Girokonto festgehalten werden.
  • Einmalige Forderung: Wenn nur eine einzelne Forderung  und keine Gefahr einer Kettenreaktion oder weiterer Forderungen besteht.
  • Gesicherte Pfändungsfreigrenze: Wenn das monatliche Einkommen ohnehin unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist der zusätzliche Schutz des P-Kontos nicht unbedingt nötig, soweit keine aktuelle Pfändung des Kontos vorliegt.

Fallbeispiel: P-Konto schützt Familie Schmidt vor dem finanziellen Ruin

Die fiktive Geschichte der Familie Schmidt zeigt, wie man sich vor einer existenzbedrohenden Situation schützen kann.

Als der selbstständige Familienvater Andreas Schmidt seinen wichtigsten Kunden verlor, geriet die Familie schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Die Ersparnisse waren bald aufgebraucht und offene Rechnungen häuften sich an.

Schließlich konnten die Raten für Konsumkredite und das Auto nicht mehr bezahlt werden. Die ersten Mahnungen trudelten ein. Glücklicherweise erfuhr Herr Schmidt vom P-Konto und beantragte umgehend die Umwandlung seines Girokontos bei seiner Bank. Da die eine Pfändung erst zwei Wochen her war, griff der Schutz des Kontos sogar rückwirkend auf die Zustellung der Pfändung zurück.

Berechnungsbeispiel:

Monatlicher Umsatz von Herrn Schmidt als Selbstständiger vor Verlust des Großkunden:

4.000 Euro

Fixkosten pro Monat:

  • Miete warm: 1.200 Euro
  • Kfz-Kreditrate: 350 Euro
  • Konsumkredite: 250 Euro
  • Lebensmittel/Haushalt: 1.000 Euro
  • Strom/Gas: 150 Euro
  • Krankenkasse: 300 Euro
  • Internet/Telefon: 80 Euro
  • GEZ: 25 Euro
  • Versicherungen: 150 Euro
  • Benzin: 200 Euro
  • = Gesamtausgaben: 3.705 Euro

Verfügbares Einkommen vor Verlust des Großkunden:

  • 4.000 Euro Umsatz
  • 3.705 Euro Fixkosten
  • = 295 Euro

Nach Verlust des Großkunden:

  • Umsatz von Herrn Schmidt: 1.000 Euro
  • Einkommen Frau Schmidt: 1.800 Euro
  • Gesamt: 2.800 Euro

 

Fehlbetrag: 3.705 Euro Fixkosten - 2.800 Euro Einnahmen = 905 Euro

Durch P-Konto geschützt: 1.500 Euro Grundfreibetrag

 

Frau Schmidt konnte weiterhin den Haushalt finanzieren. Ohne Pfändungsschutzkonto wäre die Familie sofort zahlungsunfähig geworden. Statt des gesamten Guthabens konnten die Gläubiger nun nur einen Teil des Kontokorrents einziehen. Der Grundfreibetrag von 1500 Euro blieb der Familie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts erhalten.

Diesen finanziellen Spielraum nutzte Familie Schmidt, um sich professionelle Schuldnerberatung zu suchen und einen Ausweg aus ihrer finanziellen Krise zu finden. Dank des Kontos hatten sie die nötige Flexibilität dafür.

Heute, zwei Jahre später, hat Herr Schmidt einen neuen Job gefunden, und die Familie kann wieder positiv in die Zukunft blicken.

P-Konto kündigen — aber der Schutz bleibt

Wenn Schuldner wieder solvent sind, die Pfändung durch Zahlung erledigt wurde, das Insolvenzverfahren beendet ist und keine Pfändungsgefahr mehr besteht, können sie das P-Konto wieder kündigen. Anschließend wird es wieder in ein reguläres Girokonto umgewandelt.

Hier sollte man allerdings vorsichtig sein, denn mit der Kündigung des P-Kontos entfällt auch der erhöhte Pfändungsschutz. Stehen noch Forderungen offen, kann eine erneute Kontopfändung drohen.

Daher ist es ratsam, das P-Konto bis zur vollständigen Begleichung aller Schulden zu behalten. So bleibt man auf der sicheren Seite.

Fazit

Das P-Konto empfiehlt sich für Menschen mit Schulden und drohender bzw. bereits vorliegender Kontopfändung. Es bietet Sicherheit und ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben trotz finanzieller Probleme.

Jeder, der ein Girokonto besitzt, kann diese Vorteile einfach nutzen. Mit dem Antrag auf Umwandlung bei der kontoführenden Bank oder Sparkasse lassen sich eine Kontosperre und andere Folgen einer Pfändung vermeiden.

Wer Schulden hat, sollte daher dringend prüfen, ob die Einrichtung eines P-Kontos sinnvoll sein könnte. Oft ist es der erste Schritt aus einer finanziellen Krise.

Lowell unterstützt Sie bei jedem Schritt mit hilfreichen Informationen und Ressourcen in unserem Lowell Blog.