Gehaltspfändung in Deutschland — das Wichtigste für Sie zusammengefasst

Erfahren Sie alles zum Thema Gehaltspfändung im Lowell Blog. Wir erklären, was eine Gehaltspfändung ist, wie sie abläuft und was es zu beachten gibt.

Eine Lohn- oder Gehaltspfändung kommt für Betroffene oft überraschend und wirkt als ein großer Schock. Dabei ist es wichtig, sich bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Pfändung entsprechend zu informieren.

In unserem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über dieses Thema geben und Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen und Ihren Liebsten in dieser schwierigen Situation helfen können.

Was ist eine Gehaltspfändung?

Eine Gehaltspfändung ist oftmals das letzte Mittel eines Gläubigers, um Schulden einzutreiben. Dabei handelt es sich um die Zwangsvollstreckung Ihrer Schulden direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber ist dann rechtlich verpflichtet, einen Teil Ihres Gehalts einzubehalten und an die Gläubiger zu überweisen, weil Sie offene Forderungen nicht begleichen konnten.

Dies geschieht in der Regel, wenn ein Schuldner seine Schulden nicht beglichen und der Gläubiger einen gerichtlichen Titel zur Durchsetzung seiner Forderung erwirkt hat.

Gesetzliche Grundlage — Gehaltspfändung Arbeitgeber

Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 833-850i geregelt. Sie erfolgt durch einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers.

Wie läuft eine Gehaltspfändung ab?

Eine Gehaltspfändung beginnt mit einem Vollstreckungstitel und einem hierauf beruhenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und führt über die Pfändung beim Arbeitgeber zur Tilgung der Schuld.

1. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Voraussetzung ist, dass der Gläubiger, also die Person oder Firma, der Sie Geld schulden, einen vollstreckbaren Titel besitzt. Das kann ein Gerichtsurteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde sein.

Mit diesem Titel beantragt der Gläubiger dann beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb).

2. Pfändung beim Arbeitgeber

Wird Ihrem Arbeitgeber der PfÜb zugestellt, muss er ab diesem Zeitpunkt einen Teil Ihres Gehalts einbehalten und an den Gläubiger überweisen. Das Ganze erfolgt in der Regel automatisch und Sie erhalten statt Ihres normalen Lohnes einen geringeren Betrag, von dem der gepfändete Teil bereits vorab abgezogen wurde.

3. Pfändungsfreibetrag

Der Gesetzgeber schützt einen Mindeststandard an Lebenshaltungskosten über den sogenannten Pfändungsfreibetrag. Das ist jener Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin auszahlen muss, damit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Höhe des Freibetrags hängt von Ihrem Familienstand, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und weiteren Faktoren ab. Nur der Betrag Ihres Gehaltes, der über dem Pfändungsfreibetrag liegt, kann gepfändet werden.

4. Pflichten des Arbeitgebers

Wenn ein Gläubiger mittels einer Gehaltspfändung Teile Ihres Einkommens pfändet, hat Ihr Arbeitgeber mehrere Pflichten:

  • Benachrichtigung des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über die Pfändungsverfügung und den einbehaltenen Betrag informieren.
  • Berechnung und Einbehaltung des korrekten Betrags: Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Betrag anhand des Pfändungstabelle (§ 850c Abs. 4 Satz 1 ZPO) und der Vorgaben des PfÜb korrekt berechnen.
  • Pünktliche Zahlungen an den Gläubiger: Der Arbeitgeber muss die Zahlungen an den Gläubiger gemäß den Anweisungen des PfÜb pünktlich leisten.
  • Führung von Aufzeichnungen: Der Arbeitgeber muss alle Gehaltspfändungen, einschließlich des PfÜb, der Berechnungen und der Zahlungen, ordnungsgemäß dokumentieren.

5. Rechte des Arbeitnehmers

Auch als Arbeitnehmer haben Sie gewisse Rechte, wenn Ihr Gehalt gepfändet wird:

  • Information: Sie haben das Recht, von Ihrem Arbeitgeber klare Informationen über das Pfändungsverfahren, den einbehaltenen Betrag und die Kontaktdaten des Gläubigers zu erhalten.
  • Widerspruch gegen die Pfändung: In einigen Fällen können Sie als Arbeitnehmer der Pfändung widersprechen, z. B. wenn der Pfändungsfreibetrag falsch berechnet ist, insbesondere Unterhaltspflichten nicht berücksichtigt wurden. In diesen Fällen sollten Sie Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
  • Schuldensanierung: Als Arbeitnehmer können Sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen oder Möglichkeiten der Schuldenbereinigung prüfen, um Ihre grundlegenden finanziellen Probleme anzugehen und die Pfändung möglicherweise zu reduzieren oder zu beseitigen.

Gehaltspfändung Bedeutung — Berechnung des pfändbaren Anteils

Aufgrund des Pfändungsfreibetrags kann nicht das gesamte Gehalt durch Gläubiger gepfändet werden, weil Bürger ein Recht auf einen angemessenen Lebensunterhalt haben, unabhängig davon, ob Sie Schulden gemacht haben oder nicht.

Deshalb schützt der Gesetzgeber durch Pfändungsfreibeträge Sie als Schuldner, um Ihnen auch im Fall einer Gehaltspfändung einen minimalen Lebensstandard zu sichern.

Es gibt gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibeträge, die dem Schuldner zum Lebensunterhalt verbleiben müssen. Der unpfändbare Grundbetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltsberechtigte liegt seit 1. Juli 2023 bei 1.409,99 € monatlich. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag.  Die Grenzen und Pfändungsfreibeträge werden in der Regel jährlich im Juli neu festgelegt.

 

Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen

Pfändungsfreibetrag pro Monat

Keine unterhaltsberechtigten Personen

1.409,99 €

1 unterhaltsberechtigte Person

1.939,99 €

2 unterhaltsberechtigte Personen

2.229,99 €

3 unterhaltsberechtigte Personen

2.519,99 €

 

Unpfändbare Einkommensbestandteile

Bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens gibt es bestimmte Lohnbestandteile, die gesetzlich vor einer Pfändung geschützt sind und dem Schuldner auch bei einer Pfändung erhalten bleiben müssen.

Dazu gehören beispielsweise Gefahren- oder Schmutzzulagen, die ein Arbeitnehmer für die Ausübung einer besonders gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeit erhält. Diese Zulagen dienen dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers und sind daher unpfändbar.

Auch das Urlaubsgeld ist bis zu der üblichen Höhe, die im jeweiligen Unternehmen oder nach Tarifvertrag gezahlt wird, von einer Pfändung ausgenommen. .

Ebenso sind Spesen und Aufwandsentschädigungen, die der Erstattung von beruflich veranlassten Mehraufwendungen dienen, nicht pfändbar. Dies betrifft etwa betrieblich veranlasste Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung oder Übernachtungen auf Dienstreisen.

Diese und einige weitere Lohnbestandteile sowie gewisse Sozialleistungen bleiben dem Arbeitnehmer auch bei einer Gehaltspfändung erhalten, um soziale Aspekte zu berücksichtigen und die Ausübung der Berufstätigkeit zu sichern. Die genaue Definition erfolgt in der Zivilprozessordnung sowie den Sozialgesetzbüchern.

Erhöhung des Freibetrags

In begründeten Einzelfällen ist es möglich, beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags zu stellen.

Das können z. B. hohe Krankheitskosten sein oder Kosten durch eine schwere Krankheit oder Behinderung, die aus dem regulären Pfändungsfreibetrag nicht bestritten werden können.

Dazu müssen die bestehenden Mehraufwendungen glaubhaft gemacht und belegt werden. Wenn das Gericht den Antrag für berechtigt hält, kann es den Pfändungsfreibetrag entsprechend anheben, um einen angemessenen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Weitere Faktoren, die den Pfändungsfreibetrag beeinflussen können

Neben Gründen für einen erhöhten Pfändungsfreibetrag gibt es auch weitere Faktoren, die sich auf den Betrag auswirken:

  • Zusätzliches Einkommen: Wenn Sie über zusätzliche Einkommensquellen, wie Einkommen aus einem weiteren Minijob, Trennungsunterhalt oder Mieteinnahmen verfügen, werden diese möglicherweise auch bei der Berechnung Ihres Pfändungsfreibetrags berücksichtigt und die Einkommen zusammengerechnet.
  • Besondere Bedürfnisse: In einigen Fällen kann Personen mit besonderen Bedürfnissen ein zusätzlicher Freibetrag zustehen.
  • Wichtig zu beachten: Der Pfändungsfreibetrag ist der Mindestbetrag, der nicht gepfändet werden kann. Ihr Arbeitgeber kann jedoch weiterhin besondere Arten von Schulden, wie z. B. aufgrund einer Unterhaltspfändung für Kindesunterhalt, von Ihrem Gehalt abziehen. Der Pfändungsfreibetrag wird jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst.

Wichtig zu erwähnen ist, dass jeweils die individuelle Situation eines Menschen zu berücksichtigen ist und wenn Sie sich in einer derartigen Lebenslage wiederfinden, macht es Sinn, professionelle Hilfe durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Unterschiede zwischen einer Lohnpfändung (Gehaltspfändung) und einer Lohnabtretung (Gehaltsabtretung)

Während die Lohnpfändung ein Synonym für eine Gehaltspfändung ist, so ist die Lohn- oder Gehaltsabtretung etwas anderes. Sie ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, meist im Rahmen eines Kreditvertrages.

Lohnpfändung (Gehaltspfändung)

In Kürze die Merkmale einer Lohn- oder Gehaltspfändung:

  • Initiiert durch einen Gläubiger: Eine Lohnpfändung wird von einem Gläubiger, typischerweise einer Person oder einem Unternehmen, dem der Arbeitnehmer Geld schuldet, in die Wege geleitet. Der Gläubiger muss einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Arbeitnehmer haben, z. B. ein Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare notarielle Urkunde.
  • Gerichtlich angeordnet: Eine Lohnpfändung wird beim Vollstreckungsgericht beantragt und vom Gericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Dieser verpflichtet den Arbeitgeber, einen Teil des Lohnes des Arbeitnehmers einzubehalten und direkt an den Gläubiger weiterzuleiten.
  • Vom Arbeitgeber durchgesetzt: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den angegebenen Betrag vom Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen und abzuführen.
  • Schützt den Pfändungsfreibetrag: Das Gehalt des Arbeitnehmers kann erst gepfändet werden, wenn der Pfändungsfreibetrag erreicht ist. Dies ist der Mindestbetrag, den der Arbeitnehmer behalten darf, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Lohnabtretung (Gehaltsabtretung)

Merkmale einer Gehaltsabtretung:

  • Freiwillige Vereinbarung: Eine Lohnabtretung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Gläubiger. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, einen Teil seines zukünftigen pfändbaren Lohnes zur Tilgung einer Schuld an den Gläubiger, zur Sicherung zum Beispiel eines Kreditvertrages, abzutreten.
  • Keine Einbeziehung eines Gerichts: Anders als eine Lohnpfändung erfordert eine Lohnabtretung kein gerichtliches Vorgehen. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Parteien.

Wo finde ich Hilfe bei einer Gehaltspfändung?

Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich einer Gehaltspfändung haben, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend unabhängige Informationen einholen. Dabei kann Ihnen insbesondere die Schuldnerberatung oder ein Anwalt behilflich sein.

  • Schuldnerberatung: Eine Schuldnerberatung kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, mit der Situation umzugehen.
  • Anwalt: Ein Anwalt kann prüfen, ob die Pfändung rechtens ist und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.
  • Einigung mit dem Gläubiger: Manchmal ist es möglich, sich mit dem Gläubiger auf einen Ratenzahlungsplan zu einigen, um die Pfändung abzuwenden.

Wichtig ist zu handeln, wenn Sie von einer Gehaltspfändung betroffen sind. Es gibt fast immer die Möglichkeit, die Situation zu verbessern.

Fazit

Eine Gehaltspfändung kann für Betroffene eine äußerst belastende Situation darstellen. Oftmals stecken finanzielle Nöte, Überforderung oder unvorhergesehene Lebensumstände dahinter. Deshalb ist es wichtig, mit Empathie und Verständnis an die Sache heranzugehen. Betroffene sollten wissen, dass es Hilfsangebote wie Schuldnerberatungen gibt.

Gemeinsam lässt sich meistens ein Weg finden, um die Situation zu verbessern. Wichtig ist, nicht den Mut zu verlieren und sich frühzeitig Hilfe zu holen, anstatt die Probleme immer weiter anwachsen zu lassen. Oft führt schon ein offenes Gespräch mit Gläubigern zu tragbaren Lösungen. Falls Sie in Ihrer Forderungsangelegenheit Fragen haben, kontaktieren Sie uns.

Alternativ können Sie Ihr Forderungskonto über unser Online-Portal auch selbst verwalten, wenn Sie das bevorzugen.