Verzugszinsen einfach erklärt: Alles was Sie wissen müssen

Lesen Sie im Lowell Blog alles, was Sie über Verzugszinsen wissen müssen. Erfahren Sie, was Verzugszinsen sind und wie sie berechnet werden.

Es kann jedem passieren: Ob man vergisst, eine Kreditrate zu zahlen oder durch ein unvorhergesehenes Unglück die Waschmaschine kaputt geht, plötzlich ist nicht genug Geld vorhanden, um den Kredit in diesem Monat zu tilgen.

Doch nun kommt es doppelt dick: Nicht nur ein Mahnschreiben von der Bank trudelt ein, sie berechnet auch noch Verzugszinsen, weil man nicht rechtzeitig bezahlt hat. Doch wie sieht es rechtlich aus? Dürfen Gläubiger zusätzliche Zinsen berechnen und wenn ja, was sind die Voraussetzungen?

Wir geben Ihnen in unserem ausführlichen Artikel einen umfassenden Überblick über das Thema „Verzugszinsen“ — was Verzugszinsen sind, wann sie anfallen, wie sie berechnet werden und welche Folgen eine Nichtzahlung haben kann.

Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Grundlagen, zeigen praktische Berechnungsbeispiele und beantworten die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema. Unser Ziel ist es, das Thema einfach und verständlich darzustellen, damit Sie wissen, wie Sie am besten mit einer ungewollten Mahnung umgehen.

Verzugszinsen – leicht erklärt

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Gläubiger von einem Schuldner verlangen kann, wenn eine geschuldete Zahlung nicht fristgerecht geleistet wurde. Sie sollen den finanziellen Schaden ausgleichen, der dem Gläubiger durch die verspätete Zahlung entstanden ist. Sie sind gesetzlich in § 288 BGB geregelt. Demnach hat der Gläubiger einer Entgeltforderung Anspruch darauf, wenn:

  • Der Schuldner mit einer Entgeltzahlung in Verzug gerät, also eine fällige Zahlung nicht oder nicht fristgerecht leistet.
  • Der Gläubiger den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt hat.
  • Oder wenn ein Fälligkeitsdatum vereinbart ist und der Schuldner dieses Datum eindeutig aus dem Kalender entnehmen kann.

Die Höhe der Zinsen ist abhängig vom Zinssatz. Für Verbraucher und Unternehmen gelten unterschiedliche Zinssätze.

Verzugszinssätze

Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und veröffentlicht.

Die Verzugszinssätze setzen sich wie folgt zusammen:

Für Verbraucher:

  • Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
  • Zuschlag: 5 Prozentpunkte
  • Verzugszinssatz gesamt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Für Unternehmen:

  • Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
  • Zuschlag: 9 Prozentpunkte
  • Verzugszinssatz gesamt: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte

Wann tritt Verzug ein?

Damit ein Schuldner in Verzug gerät und Verzugszinsen fällig werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Fälligkeit der Zahlung

Die Zahlung muss fällig sein, also der Zeitpunkt, an dem der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung erfüllen muss, muss eingetreten sein. Dies ergibt sich häufig aus dem Vertrag oder der Rechnung.

2. Verzug mit der Zahlung

Der Gläubiger muss den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und eine Zahlungsfrist setzen. Der Mahnung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn eine Zahlungsfrist vereinbart worden ist und diese sich eindeutig aus dem Kalender entnehmen lässt.

Bei Verbrauchern gilt eine Besonderheit: Hier tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein, wenn dies auf der Rechnung vermerkt wurde. Eine separate Mahnung ist dann nicht erforderlich.

Berechnung von Verzugszinsen

Die Zinsen werden nach einer einfachen Formel berechnet:

Verzugszins = (Ausstehender Betrag x Zinssatz in % x Tage im Verzug) : 365

Schauen wir uns dazu ein Berechnungsbeispiel an:

  • Ausstehender Betrag: 2.500 EUR
  • Beispiel-Zinssatz: 8,62%
  • Tage im Verzug: 45 Tage
  • Berechnung: (2.500 EUR x 0,0862 x 45) : 365 = 9,22 EUR

Die Zinsen werden immer auf den ausstehenden Betrag berechnet. Jeder Tag im Zahlungsverzug wird berücksichtigt.

Verzugszinsen Gehalt berechnen

Auch bei verspäteter Gehaltszahlung können weitere Zinsen anfallen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zum Fälligkeitstermin zu zahlen.

Die Fälligkeit des Gehalts ergibt sich häufig aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder dem Gesetz. Wird das Gehalt nicht gezahlt, tritt 30 Tage nach Fälligkeit automatisch Verzug ein.

Beispiel:

  • Nettogehalt: 1.500 EUR
  • Fällig am: 25. des Monats
  • Zahlungseingang: 27. des Folgemonats
  • Verzugstage: 32 Tage
  • Beispiel-Verzugszinssatz: 8,62%
  • Berechnung: (1.500 EUR x 0,0862 x 32) : 365 = 3,68 EUR

Der Arbeitnehmer könnte in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von 3,68 EUR verlangen.

Was sind Verzugszinsen bei Kreditraten

Auch die verspätete Zahlung von Kreditraten kann Geld kosten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Kreditnehmer mit der Zahlung in Verzug gerät.

Die erste Mahnung des Kreditgebers setzt den Schuldner dabei bereits in Verzug. Danach können Verzugszinsen auf die Rückstände berechnet werden.

Beispiel — Wie hoch sind Verzugszinsen:

  • Offene Kreditrate: 250 EUR
  • Verzug seit: 50 Tagen
  • Beispiel-Verzugszinssatz: 8,62%
  • Berechnung: (250 EUR x 0,0862 x 50) : 365 = 3,35 EUR

Somit müsste der Kreditnehmer neben der offenen Rate weitere Zinsen in Höhe von 3,35 EUR zahlen. Mit jeder weiteren überfälligen Kreditrate erhöht sich der Betrag.

Verzugszinsen Insolvenzverfahren berechnen

Auch in einem Insolvenzverfahren können Gläubiger zusätzliche Zinsen auf ihre Forderungen anmelden. Allerdings gelten gewisse Einschränkungen:

  • Die Zinsen können nur bis zum Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden.
  • Sie müssen genau berechnet und aufgeschlüsselt angemeldet werden.
  • Zinsen, die nach Eröffnung des Verfahrens entstehen, sind nachrangige Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Abweichungen bei Unternehmen

Für Unternehmen gelten einige Besonderheiten:

  • Der Verzugszinssatz ist mit 9 % + Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank höher als bei Verbrauchern.
  • Der Verzug tritt durch eine Mahnung ein, nicht automatisch nach 30 Tagen oder wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist mit Ablauf dieses Datums.
  • Es können höhere Bearbeitungsgebühren für Mahnungen anfallen.
  • Bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit kann der Geschäftsbetrieb gefährdet sein.

Unternehmen sollten daher gerade bei Geschäftskunden auf eine fristgerechte Bezahlung der Rechnung achten.

Folgen von Verzugszinsen

Auch wenn die Beiträge zunächst gering erscheinen — ihre Folgen sollten nicht unterschätzt werden:

  • Verzugszinsen erhöhen die Schuldenlast mit jedem Tag anhaltenden Zahlungsverzugs.
  • Es können zusätzliche Mahn- und Inkassogebühren entstehen.
  • Bei Krediten kann der Verzug eine Kündigung rechtfertigen.
  • Die Forderung kann nach Fälligkeit gerichtlich durchgesetzt werden.
  • Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Kreditwürdigkeit mindern.

Daher sollte tunlichst vermieden werden, in einen dauerhaften Zahlungsverzug zu geraten.

Vermeidung von Verzugszinsen Privatperson

Niemand zahlt gerne drauf. Mit den folgenden Tipps vermeiden Sie unnötige Belastungen:

  • Begleichen Sie Rechnungen immer pünktlich bis zum Fälligkeitsdatum.
  • Teilen Sie dem Gläubiger zeitnah mit, wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine Rechnung fristgerecht zu bezahlen.
  • Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung, wenn die Summe kurzfristig nicht aufzubringen ist.
  • Beantragen Sie im Notfall eine zinslose Stundung der Zahlung.
  • Akzeptieren Sie das Mahnschreiben des Gläubigers nicht einfach, sondern klären Sie den Sachverhalt.
  • Begleichen Sie offene Forderungen umgehend, um einen weiteren Zinslauf zu stoppen.

Mit etwas Disziplin und Kommunikationsbereitschaft lassen sich unnötige Verzugszinsen sparen.

Fiktives Fallbeispiel: Einigung mit dem Gläubiger — Vermeidung von Verzugszinsen

Anna war finanziell schon länger am Limit. Als alleinerziehende Mutter waren unvorhergesehene Ausgaben schwer zu stemmen. Um über die Runden zu kommen, hatte Anna einen Kredit aufgenommen.

Doch in den letzten Monaten wurde es eng. Anna musste die Rate für den Kredit zurückstellen, um Lebensmittel und die Miete zahlen zu können. Sie kam beim besten Willen nicht dazu, die 100 Euro Kreditrate zu überweisen.

Nach einigen Wochen erhielt Anna ein Mahnschreiben ihrer Bank. Nun forderte die Bank nicht nur die ausstehende Kreditrate, sondern auch Verzugszinsen in Höhe von 8,62 Prozent. Das wären 8,62 Euro gewesen — Geld, das Anna nicht hatte.

Anna überlegte kurz, das Schreiben zu ignorieren. Aber dann besann sie sich eines Besseren. Noch am selben Tag rief sie in der Bank an und bat um einen Gesprächstermin.

In dem Gespräch schilderte Anna dem Bankberater ihre aktuelle Situation. Sie erklärte ihm, dass sie wirklich gewillt war, den Kredit weiter zu bedienen. Momentan sei dies aufgrund ihrer finanziellen Lage leider nicht möglich.

Der Bankberater zeigte Verständnis für Annas Situation. Er willigte ein, die Verzugszinsen zu streichen, wenn Anna ab nächstem Monat wieder regelmäßig zahlen würde. Anna willigte dankend ein.

Anna schaffte es in den folgenden Monaten tatsächlich, die ausstehende Rate und die Folgeraten stets pünktlich zu überweisen. Sie war erleichtert, durch das offene Gespräch eine gute Lösung gefunden zu haben.

Auch diese Geschichte zeigt: Wenn Schuldner aktiv auf ihren Gläubiger zugehen und die Situation erklären, lassen sich oft einvernehmliche Lösungen finden. Eine offene Kommunikation ist der erste Schritt, um Probleme zu vermeiden.

Fazit

Zinszahlungen sollten ernst genommen und nach Möglichkeit vermieden werden. Verzugszinsen entstehen nicht ohne Weiteres, sondern erst nach Eintritt der Fälligkeit und einer Mahnung. Die gesetzlichen Verzugszinssätze unterscheiden sich in ihrer Höhe zwischen Verbrauchern und Unternehmen.

Wir empfehlen Ihnen, offene Rechnungen immer pünktlich zu begleichen. Geraten Sie dennoch in Zahlungsverzug, sollte rasch eine einvernehmliche Lösung mit dem Gläubiger gefunden werden, um die Belastung niedrig zu halten. Mit den praktischen Tipps in unserem Blog sind Sie bestens über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

Bei Fragen zu Ihren individuellen Schulden helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unser Online-Service-Portal rund um die Uhr. Wir finden gemeinsam eine faire Lösung.