Erfahren Sie im Lowell Blog alles über Pfändungsfreibeträge. Wir informieren, was der Pfändungsfreibetrag ist und wo aktuell die Pfändungsfreigrenze liegt.
Stellen Sie sich vor, Sie sind verschuldet und kämpfen jeden Tag darum, Ihre Familie zu ernähren und über die Runden zu kommen. Trotz harter Arbeit droht das ohnehin geringe Einkommen durch Pfändungen zu verschwinden – sodass kaum genug bleibt, um die grundlegendsten Bedürfnisse zu decken. In solch verzweifelten Momenten bieten Pfändungsfreibeträge einen dringend benötigten Schutz.
Sie spielen eine entscheidende Rolle im Insolvenzrecht und im Umgang mit Schulden. Sie stellen sicher, dass Schuldner trotz laufender Pfändungen über ein Existenzminimum verfügen und trotz der Schulden genug Geld zum Leben haben. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuelle Pfändungsfreigrenze sowie die neuen Pfändungsfreibeträge ab dem 01. Juli 2024. Sie erhalten hier einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen und einige praktische Tipps.
Vereinfacht gesagt ist der Pfändungsfreibetrag der Teil des Einkommens, den eine Person auch dann behalten darf, wenn Schulden durch eine Lohnpfändung, Lohnabtretung oder im Rahmen einer Privatinsolvenz (dazu später mehr) eingezogen werden. Dieser Betrag wird gesetzlich festgelegt und soll sicherstellen, dass der Schuldner genug Geld für den täglichen Lebensunterhalt behält.
Dadurch schützt der Pfändungsfreibetrag das Existenzminimum des Schuldners. Er soll verhindern, dass jemand durch Schulden in eine Lage gerät, in der er sich keine grundlegenden Dinge wie Nahrung, Miete und Kleidung leisten kann.
Grundsätzlich werden die Pfändungsfreigrenzen jährlich angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass das Existenzminimum trotz Inflation und wirtschaftlicher Veränderungen geschützt bleibt.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Pfändungsfreibetrag finden sich im deutschen Zivilprozessrecht, insbesondere in der Zivilprozessordnung (ZPO), § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen. Diese Regelungen legen fest, welche Teile des Einkommens unpfändbar sind, und welche Freibeträge gelten.
Die aktuelle Pfändungsfreigrenze beträgt 1.491,75 Euro.
Bis zu diesem Betrag wird kein Geld gepfändet. Ist das Nettoeinkommen eines Schuldners also unter 1.491,75 Euro, steht es ihm frei zur Verfügung.
Dieser Betrag gilt für Personen ohne Unterhaltspflichten, wie beispielsweise Kinder. Vielleicht fragen Sie sich nun: Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag, wenn man ein Kind hat?
Hier die Übersicht in Abhängigkeit von unterhaltspflichtigen Personen des Schuldners. Hierzu gehören Kinder und Ehepartner:
Diese neuen Freigrenzen garantieren, dass Schuldner ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt und die Erfüllung ihrer Unterhaltspflichten zur Verfügung haben.
Die vollständige Tabelle für Pfändungsfreigrenzen 2024/25 finden Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Justiz.
Wie aus der obigen Auflistung abzuleiten ist, hängt die Berechnung der Pfändungsfreigrenze von zwei Hauptfaktoren ab: dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Einmalzahlungen, wie Abfindungen oder tarifliche Einmalzahlungen, ggf. nicht vor Pfändungen geschützt sind.
Beispiel 1: Alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflichten
Max Muster hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.600 Euro und keine Unterhaltspflichten. Das bedeutet, dass von seinem Einkommen 75,78 Euro pfändbar sind und ihm damit ein pfändungsfreies Einkommen von 1.524,22 Euro verbleibt. Max nutzt diese Information, um seine monatlichen Ausgaben zu planen und sicherzustellen, dass er seine wesentlichen Bedürfnisse trotz Pfändung decken kann.
Beispiel 2: Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern
Anna Beispiel ist eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.400 Euro. Von ihrem Einkommen ist nur ein Betrag von 13,83 Euro pfändbar und ihr verbleibt ein pfändungsfreies Einkommen von 2.386,17 Euro. Durch die höheren Freigrenzen für unterhaltsberechtigte Personen bleibt ihr genug Geld für den Lebensunterhalt und die Versorgung ihrer Kinder.
Ein weiteres wichtiges Thema im Kontext der Pfändungsfreigrenzen ist der Pfändungsfreibetrag bei Insolvenz einer natürlichen Person. Dieser Freibetrag stellt sicher, dass auch im Rahmen einer Privatinsolvenz das Existenzminimum des Schuldners geschützt bleibt.
Der Pfändungsfreibetrag bei Insolvenzen ist der Betrag, der einem Schuldner während des Insolvenzverfahrens zum Leben verbleibt und nicht gepfändet werden kann. Dieser Freibetrag basiert auf den allgemeinen Pfändungsfreigrenzen und berücksichtigt die individuellen Lebensumstände des Schuldners, wie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Die Berechnung des Pfändungsfreibetrags bei einer Insolvenz erfolgt 1:1 wie bei regulären Pfändungen (siehe oben). Der relevante Nettolohn wird herangezogen und anhand der aktuellen Pfändungstabelle die pfändbaren und unpfändbaren Beträge bestimmt.
Hier nochmals die Auflistung der ab dem 1. Juli 2024 gelten Freigrenzen:
Diese Freigrenzen gelten ebenfalls im Rahmen einer Insolvenz und stellen sicher, dass der Schuldner genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Während einer Insolvenz muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten, der diesen dann an die Gläubiger verteilt. Der Pfändungsfreibetrag bleibt jedoch unangetastet und dient der Sicherstellung des Existenzminimums.
Es gibt besondere Umstände, unter denen der Pfändungsfreibetrag erhöht werden kann. Beispielsweise können zusätzliche Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder besondere Lebenssituationen beantragt werden. Diese bedürfen aber eines ausdrücklichen Pfändungsschutzantrages durch den Schuldner und werden durch das Insolvenzgericht durch Beschluss genehmigt.
1. Überprüfung des Pfändungsfreibetrags: Schuldner sollten regelmäßig prüfen, ob die berechneten Pfändungsbeträge korrekt sind und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und seinen aktuellen Unterhaltspflichten entsprechen.
2. Antrag auf Erhöhung des Freibetrags: In besonderen Lebenssituationen kann ein Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags sinnvoll sein. Hierzu sollten Schuldner entsprechende Nachweise und Belege beim Insolvenzgericht einreichen.
3. Beratung in Anspruch nehmen: Es ist ratsam, während der Insolvenz eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Diese können bei der Berechnung der Pfändungsfreibeträge und der Antragstellung für Erhöhungen helfen.
Zu diesem Thema finden Sie weitere Informationen und Ressourcen in unserem Lowell-Blog. Kontaktieren Sie uns hier.
Die neuen Regelungen für die Pfändungsfreigrenzen treten ohne Übergangsfristen in Kraft und müssen sowohl von Arbeitgebern als auch von Kreditinstituten automatisch umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), bei dem die neuen Freigrenzen ebenfalls automatisch berücksichtigt werden müssen.
Arbeitgeber und Kreditinstitute sind verpflichtet, die neuen Pfändungsfreigrenzen automatisch zu beachten. Dennoch sollten Schuldner sicherstellen, dass diese Anpassungen korrekt umgesetzt werden, um irrtümliche Zahlungen zu vermeiden. Falls eine individuelle Freigrenze per Gerichtsbeschluss festgelegt wurde, müssen Schuldner aktiv eine Anpassung beantragen.
Die Pfändungsfreigrenzen sind ein wichtiger Schutzmechanismus für Schuldner, der sicherstellt, dass trotz Pfändungen genügend Mittel für den Lebensunterhalt verbleiben. Die Anpassungen ab 01. Juli 2024 berücksichtigen die gestiegenen Lebenshaltungskosten und bieten erhöhte Freigrenzen für verschiedene Unterhaltspflichten.